Nutzungsordnung

Diese Nutzungsordnung gilt in Verbindung mit der Satzung des Vereins. Sie ersetzt vorausgegangene Fassungen vollständig.

Der Vorstand beschließt die Nutzungsordnung.

Für Eigenschäden, die durch unsachgemäße Nutzung des Vereinseigentums entstehen, haftet der Verein nicht.

Für Schäden an Vereinseigentum, für Schäden am Eigentum Dritter, sowie für Personenschäden haftet immer der Benutzer.

Die Vereinsbootsnutzung ist nur volljährigen Mitgliedern erlaubt. Das Tragen von Schutzkleidung (Schwimmwesten) ist Pflicht.

Das Übernachten im Vereinsheim ist verboten.

Schlüsselvergabe zu Vereinsheimnutzung für Erwachsene erfolgt auf Antrag nach Probezeit.

Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr können nach Antrag durch Vorstandsbeschluss Vereinsheimschlüssel erhalten.

Die Verteilung der Schlüssel erfolgt nach dem folgenden Schließplan gegen Unterschrift und Pfand gemäß Gebührenordnung:
Generalschlüssel: 1. und 2. Vorsitzender sowie Kassier
Vereinsheim- und Inselschlüssel: Alle Mitglieder ab dem vollendeten 16.Lebensjahr Sonderschlüssel (z.B. Werkstatt): Gem. Vorstandsanordnung

Inventarnutzung kann nach Genehmigung durch den 1. oder 2. Vorsitzenden gemäß Gebührenordnung erfolgen.

Im Lidopark besteht kein Fahrtrecht. Das Parken ist vertraglich nicht erlaubt.

Stand: November 2017