Beiträge und Gebühren
Allgemeines
Diese Beitrags- und Gebührenordnung gilt in Verbindung mit der Satzung des Vereins. Sie ersetzt vorangegangene Fassungen vollständig.
Der Vorstand schlägt der Mitgliederversammlung Beitrags- und Gebührenänderungen zur Genehmigung vor.
Beitrags- und Gebührenänderung gelten jeweils ab der Genehmigung durch die Mitgliederversammlung.
Beiträge und Gebühren sind jeweils im Voraus zu entrichten.
Im Falle eines Ausscheidens besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von Beiträgen und Gebühren.
Ist ein Mitglied länger als 2 Monate mit der Zahlung im Rückstand, so wird eine Mahnung fällig, in der eine Zahlungsfrist von 4 Wochen genannt wird. Lässt das Mitglied auch diese Frist verstreichen, so entscheidet der Vorstand über Ausschluss des Mitglieds, sowie weitere straf- und zivilrechtliche Maßnahmen
Art und Höhe der Beiträge und Gebühren
Aufnahmegebühr
Wird eine Person als ordentliches Mitglied oder in die Vereinsjugend aufgenommen, so ist eine Aufnahmegebühr zu entrichten.
Ordentliche Mitglieder
130,00 €
Jugendliche
50,00 €
Übertritt aus der Jugend zum ordentlichen Mitglied
50,00 €
Nutzungsgebühr
Nutzt ein Mitglied Einrichtungen des Vereins für private Zwecke, so sind Gebühren zu entrichten.
Hüttenbenutzung
40,00 €
zzgl. Betriebskosten nach Verbrauch
Leihgeb. Hänger pro Tag
10,00 €
Leihgeb. Aggregats pro Tag
10,00 €
Leihgeb. Boot f. Stbg.See
pro Tag
5,00 €
Erhaltung Vereinseinrichtungen, Gewässer, Anlagen
Diese Leistung kann mit Arbeitsstunden gemäß Arbeitsdienstordnung erbracht werden. Der Stundensatz beträgt EUR 10,--. Der Gesamtbetrag wird am Anfang des Jahres mit dem Beitrag in Rechnung gestellt.
Beiträge
Beiträge werden gem. Satzung von jedem Mitglied erhoben. Sie sind zu Beginn des Geschäftsjahres im Voraus oder bei Eintritt in den Verein fällig. Den Verbandsbeitrag trägt der Verein.
Jahresbeitrag für Jugendliche
40,00 €
Jahresbeitrag für Mitglieder
150,00 €
Jahresbeitrag für Mitglieder zwischen dem vollendeten 18. und dem vollendeten 20. Lebensjahr
95,00 €
Bis auf weiteres gilt:
Sonderbeitrag für vormals sogenannte „passive“ Mitglieder
- ohne Fischereierlaubnisschein
45,00 €
Pfänder
Werden einem Mitglied vereinseigene Sachen zu einer dauerhaften Nutzung überlassen, so ist jeweils ein Pfand zu entrichten.
Schlüssel
18,00 €
Schulungsgebühren
Für die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang zur Fischerprüfung werden Lehrgangsgebühren erhoben. Diese decken die Unterrichtsleistung ab, nicht aber Lernmaterial.
Die Gebühren sind bis spätestens zweiten Unterrichtstag einzuzahlen. Sie sind nicht rückforderbar.
Lehrgangsgebühren für Nicht-Vereinsmitglieder
160,00 €
Lehrgangsgebühren für Vereinsmitglieder
50,00 €
Lehrgangsgebühr für nicht volljährige Kinder
von ordentlichen Vereinsmitglieder
100,00 €
Fischereierlaubnisscheine
- sind im Jahresbeitrag enthalten
Sonderkarte
10,00 €
Startgelder für Gemeinschaftsfischen
Startkarten für Jugendfischereischeininhaber
8,00 €
Startkarten für Fischereischeininhaber
10,00 €
Sonstiges
Vereinsnnadel
5,00 €
Sticker
5,00 €
