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Der Vorstand des Seeshaupter Angler Kreis e.V. stellt fest:

 

Im Bereich der Vereinsgewässer sind ausschließlich Vereinsmitglieder mit vollgültigem Angelschein und gültiger Erlaubniskarte fischereiausübungsberechtigt.
Die einzigen Ausnahmen stellen Gastfischer in Begleitung von fischereiausübungsberechtigten Vereinsmitgliedern dar sowie Gastfischer, die an Einladungsfischen teilnehmen.

Leider ist vor allem im Bereich der Gewässer des Lidoparks und der Ach zum Starnberger See die Zunahme der unberechtigten Fischerei (Fischwilderei und Fischdiebstahl, Schwarzfischerei) festzustellen. Deswegen sieht sich der Vorstand gezwungen, vermehrt Kontrollen in diesen Bereichen durchzuführen. Angelfischer, die unberechtigt an den Gewässern des Seeshaupter Angler Kreises beim Fischen, beim Vorbereiten des Fischens und beim Transport von fangbereitem Gerät angetroffen werden, werden zur Anzeige gebracht. Gerät und Fänge werden sichergestellt und es erfolgt ein Platzverweis. Der Vorfall wird der Presse bekannt gemacht und auf der Homepage des Vereins veröffentlicht.

 
 

Auftrag und Aufgabenfeld des Fischereiaufsehers

 
 

Der Auftrag und das Aufgabenfeld des Fischereiaufsehers wird definiert durch die Vorschriften über die Ausübung der Fischerei sowie zum Schutz der Fischbestände und ihrer Lebensgrundlagen (Bayerisches Fischereigesetz und dazu gehörende Ausführungsbestimmungen).

Der Fischereiaufseher nimmt Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr und hat hoheitliche Befugnisse. Diese ergeben sich vor allem aus Art. 72 BayFIG sowie Bestimmungen des Strafgesetzbuches und dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten. Danach kann der bestätigte Fischereiaufseher verbindliche Anordnungen treffen. Diese Befugnis hat er insbesondere bei Verdacht einer Verletzung fischereilicher oder fischereibezogener Vorschriften, die mit Strafe oder Geldbuße bedroht sind. Der Fischereiaufseher ist darüber hinaus verpflichtet, an der Verfolgung von einschlägigen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten mitzuwirken. Diese Mitwirkung besteht zum einen in der Feststellung von Tatsachen, soweit es dem Fischereiaufseher möglich ist, zum andern im Einschalten der zuständigen Verfolgungsorgane.

In Auftrag und Verantwortung des bestätigten Fischereiaufsehers können die Vereinssatzung und darauf beruhende Regelungen nicht eingreifen.

 
 

Der Seeshaupter Angler Kreis unterstützt seine Fischereiaufseher mit folgenden Hinweisen:

 
 

Es gelten uneingeschränkt die gesetzlichen Bestimmungen und Vorgaben zur Ausübung der Fischerei sowie zum Schutz der Fischbestände und ihrer Lebensgrundlagen.
Den Anordnungen der Fischereiaufseher ist ohne Ausnahme Folge zu leisten.

Die Fischereiaufseher haben die Pflicht alle fremden, unbekannten Angelfischer, die im Bereich der Vereinsgewässer angetroffen werden, zu kontrollieren und bei Auffälligkeiten Maßnahmen gem. ihrer Rechte und Pflichten einzuleiten. Dazu ist ein Tätigkeitsbericht an den Vorstand abzugeben.

Die Fischereiaufseher haben das Recht alle Vereinsmitglieder beim Ausüben der Angelfischerei im Bereich der Vereinsgewässer zu kontrollieren. Die Vereinsmitglieder haben die Pflicht, sich den Fischereiaufsehern gegenüber kooperativ zu verhalten. Zuwiderhandlungen werden vereinsintern bis zum Vereinsausschluss bestraft werden.

Gem. Fischereigesetz und seiner Ausführungsvorordnung sind die Angelfischer verpflichtet folgende Gerätschaften mitzuführen:
Vollgültiger Angelschein, Erlaubniskarte, Längenmessgerät, Hakenlöser, Betäuber und Messer.
Das Mitführen einer Anlandehilfe (Kescher oder ähnliches) ist ebenfalls zwingend vorgeschrieben, hat sich eine kleine Gruppe von Angelfischern zusammengeschlossen, ist es für die gute fachliche Praxis ausreichend, wenn für alle in ca. 10-15 Metern Entfernung eine Landehilfe erreichbar ist.

Die Fangkarte ist ebenfalls mitzuführen und muss auf dem aktuellsten Stand sein – gem. Satzung sind Fänge sofort nach Fang einzutragen.
Fehlt bei Kontrollen einer der v.g. Gegenständen ist der Fischereiaufseher gegenüber dem Angelfischer berechtigt, zusätzlich zur Durchführung seinen amtlichen Maßnahmen das Angeln abzubrechen und ein Platzverbot auszusprechen.
Dazu ist ein Tätigkeitsbericht an den Vorstand abzugeben.

Der Vereinsvorstand wird im Rahmen der Jahreshauptversammlung die Vereinsmitglieder über die Tätigkeit der Fischereiaufseher informieren.

 
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Die Fischereiaufseher des Vereins sind:

 
 

Günther Perschke, Tel.: 08856/ 7499, mobil: 0176/ 60308480
Dieter Brandhofer, Tel.: 08856/ 8037635, mobil: 0157/ 87482288
Walter Jung, Tel.: 08046/ 9545, mobil: 01520/ 3591311


 
 
 

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